Donnerstag, 23. Mai 2013

Rückstrahl pflichten

....ja es gibt so Gesetze die kann man verstehen, muss man aber nicht. Und so auch Dieses, wobei es, falls das Rücklicht wirklich mal ausfällt, sicher auch seine Sicherheitsberechtigung hat. Schön ist dennoch etwas anderes. Jetzt habe ich mal "provisorisch" einen kleinen Rückstrahler am Nummernschild montiert. So ein "eckiger" sollte es nicht unbedingt werden, finde ich noch schrecklicher wenn über die halbe Nummernschild breite so ein rotes Ding hängt. Mit dieser Lösung hier könnte ich mich optisch wohl anfreunden :D Und eine E-Nummer hat das Ding auch